Zonenpläne (Zum Vergrössern klicken)
Zone 1
Keine Entschädigungen
Zone 2
Entschädigung für Kindergarten und Basisstufe 1 und 2
Ohne ÖV: Pauschal 500.- pro Kind / pro Schuljahr
mit ÖV: Gratis bis zum 6. Geburtstag. Danach monatliche Libero Abos bis Ende Schuljahr.
Zone 3
Bis und mit 4. Schuljahr
Ohne ÖV: Pauschal 500.- pro Kind / pro Schuljahr
mit ÖV: Jahresabo Libero (2 Zonen / 523.-) oder gleicher Betrag an GA Familia (680.-)
Ergänzung zum Plan: Ab Standort Dorf die Gemeinden Schwanden, Hofstetten, ganzer Aarboden
Zone 4
Bis und mit 6. Schuljahr (auf der Axalpstrasse wegen Eisschlag von Januar bis März bis 9. Schuljahr)
Ohne ÖV: Entschädigung Autokilometer und Jahresabo Libero.
Die Eltern bringen die Kinder für den Schulbeginn in die Schule.
mit ÖV: Jahresabo Libero (2 Zonen / 523.-) oder gleicher Betrag an GA Familia
Ergänzung zum Plan: Ab Standort Dorf die Gemeinden Brienzwiler, Oberried
Zone 5
Bis und mit 9. Schuljahr
Ohne ÖV: Entschädigung Autokilometer und Jahresabo Libero
Die Eltern bringen die Kinder für den Schulbeginn in die Schule.
mit ÖV: Jahresabo Libero (2 Zonen / 523.-) oder gleicher Betrag an GA Familia
Wenn innerhalb zumutbarer Zeit nach Schulschluss mittags und oder nachmittags ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt werden kann, werden in den Zonen 4 und 5 die Kosten des Verkehrsmittels entschädigt. Die Schule regelt zusätzlich den Schulweg während ausserordentlichen Lagen.
Besuch Quarta
Die Kosten des Streckenabos bis Interlaken oder den gleichen Betrag an ein GA Jugend, wenn das gewählte Schwerpunktfach in Interlaken angeboten wird, unabhängig davon, welches Gymnasium besucht wird.
Wenn das gewählte Schwerpunktfach in Interlaken nicht angeboten wird, die Kosten des Familia GA Jugend oder 75% des GA Jugend.
Die Kosten werden durch die jeweilige Einwohnergemeinde ausbezahlt und beim Kanton die Beiträge eingefordert. Die Restkosten werden nach dem Abrechnen mit dem Kanton in die gemeinsame Schulrechnung aufgenommen.
Alle Preise gemäss Angaben im Dezember 2022
Schulwege bei ausserordentlichen Lagen
Die Schule definiert die Massnahmen betreffend Schulweg je nach Ereignis und berücksichtigt dabei die Anzahl und das Alter der Kinder, mögliche Entlastungen im Stundenplan, die unterschiedliche Distanz vom ordentlichen zum ausserordentlichen Schulweg und die prognostizierte Dauer.
Die Schule kann bei ausserordentlichen Ereignissen während eines bestimmten Zeitraumes die Eltern für die Mehraufwände analog den Zonen 4 und 5 entschädigen, wobei es nicht zwingend ist, dass die Eltern die Kinder am Morgen in die Schule bringen.
Während ausserordentlichen Lagen kann eine Reisezeit vorübergehend über den von der Bildungsdirektionen empfohlenen Reisezeiten liegen.
Die Eltern können die Kinder auf eigene Verantwortung via überwachte Strassenabschnitte in die Schule bringen, sie sind jedoch nicht verpflichtet dazu. Wenn der ÖV / ÖV-Ersatzangebote in Betrieb sind, gelten die Strassen als sicher und die Kinder besuchen den Unterricht gemäss dem Stundenplan. Die Schule empfiehlt einen möglichst lückenlosen Schulbesuch.
Den Schülern und Schülerinnen können Aufträge erteilt werden, die sie zu Hause im Homeschooling erledigen. Die Schüler und Schülerinnen haben keinen Anspruch auf hybriden Unterricht.
Downloads
Zonenpläne (PDF)
Schulwegentschädigungen (PDF)
Formular Schulwegentschädigung (Excel)