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Absenzen

Regelung bei Absenzen
Als entschuldigt gelten

  • Krankheit oder Unfall des Kindes
  • Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel der Familie
  • Vom Arzt oder Zahnarzt verordnete Termine (falls unerlässlich)
  • Amtliche Aufgebote

Die Eltern melden der Klassenlehrkraft die Absenz möglichst früh, d. h. vor Schulbeginn per KlappApp vom Unterricht ab. Die gefehlten Lektionen werden als entschuldigte Absenz im Beurteilungsbericht erscheinen.

5 freie Halbtage im Ermessen der Eltern
Der Bezug von Halbtagen wird der Klassenlehrkraft durch die Eltern spätestens am Vortag per KlappApp gemeldet. Es ist keine Begründung erforderlich.
Kein Eintrag im Beurteilungsbericht
Die Schule Brienz dankt allen Eltern, die nur in dringenden Fällen diese Möglichkeit nutzen. Wir schätzen es sehr, wenn die fünf Halbtage nicht um jeden Preis ausgeschöpft werden. Die Schule erwartet, dass an Sport- oder Projekttagen, am Freitag nach dem Briensermärt und besonderen Schulanlässen alle Schüler:innen anwesend sind.

Weitere Absenzen
Gesuche für andere Absenzen können auf Gesuch hin bewilligt werden für

  • Schnupperlehre
  • Familienereignisse (Hochzeiten in der Familie, hohe Geburtstage usw.)
  • Wichtige kulturelle oder sportliche Anlässe
  • Familienbesuche im Ausland
  • Teilnahme an religiösen Feiertagen


Schriftliche Gesuche sind unter Beilage von Aufgeboten oder Bestätigungen so früh wie möglich vor Beginn der Absenz an die Schulleitung zu richten. Bereits gebuchte Reisen oder entsprechend geplante Ferien können nicht als Argument vorgebracht werden. Die zur Verfügung stehenden fünf Halbtage werden an die Urlaube angerechnet; ausgenommen sind die Schnupperlehren.