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Ärztliche Erfassungen

Schularzt

Obligatorische ärztliche Untersuchungen finden im 2. KG-Jahr, in der 4. und 8. Klasse statt. Diese Kontrolluntersuchung kann durch den Schularzt oder auf private Kosten durch den Hausarzt durchgeführt werden. Das Sekretariat bereitet die Unterlagen und Termine vor. Der Schularzt, Kantonsarzt oder die Schulleitung können bei besonderen Umständen weitere Untersuchungen veranlassen.

Schulzahnarzt

Die Klassenlehrkräfte führen jeden 2. Monat das Zähneputzen durch.
Bei jedem Kind wird jedes Jahr eine Zahnkontrolle gemacht. Die jeweiligen Untersuchungskosten zum Schultarif bezahlt die Gemeinde Brienz. Die Eltern können ihren Zahnarzt in der Region Meiringen, Brienz bis „Bödeli“ selber wählen und melden ihren Zahnarzt der Schule beim Schuleintritt des Kindes.

Ablauf

Den Zahnarzt oder allfällige Wechsel der Praxis melden die Eltern bis am 30.8. an das Sekretariat.
Die Schule stellt die Listen pro Zahnarzt zusammen und sendet diese an die Zahnarztpraxen.
Die Praxis vereinbart die Termine mit den Eltern oder gibt via die Schule Terminkärtchen ab.
Die Termine sind in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit und pro Familie organisiert.
Die Kinder im Zyklus 1 werden durch die Eltern begleitet, die älteren Kinder je nach Bedarf.
Die Familien sind verantwortlich für die nötigen Zahnbehandlungen und die Kosten.

Weitere Fachstellen

Die beratende Fachstelle für die Eltern und die Schule ist die Erziehungsberatung (EB). Die Abklärungen und Erfassungen der EB sind nicht kostenpflichtig.

Bei Abklärungen und Therapien der Kinder-und Jugendpsychiatrie werden den Eltern die Kosten in Rechnung gestellt. Je nach Krankenkassenpolice ist eine Zuweisung durch den Hausarzt nötig.